Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz

MAKAM Research GmbH
1130 Wien,  Hietzinger Hauptstraße 34
Tel.: +43-1-877 22 52
office@makam.at
www.makam.at

Firmenbuchnummer: FN 228411z
UID: ATU 56451501

Geschäftsführung/Medieninhaber:
Mag. Ulrike Röhsner
Mag. Martin Röhsner

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MAKAM Research GmbH

1.      Anwendbarkeit und Geltung

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der MAKAM Research GmbH (im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt) mit Vertragspartnern, die nicht Verbraucher im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 KSchG sind (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt).

1.2 Der Auftragnehmer nimmt Aufträge insbesondere über die Erstellung von Studien und Untersuchungsergebnissen sowie über die Erbringung von Dienstleistungen entgegen und erbringt diese Leistungen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Sie werden vom Auftraggeber mit Auftragserteilung anerkannt und gelten dann für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung in der jeweils geltenden und veröffentlichten Fassung.

1.3  Abweichende Einkaufsbedingungen des Auftraggebers und in Aufträgen enthaltene abweichende Bedingungen und Ergänzungen gelten nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers. Auf dieses Erfordernis kann nicht verzichtet werden.

2.      Angebot, Vertragsabschluss und Vertragsinhalt

2.1 Angebote des Auftragnehmers sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, sobald der Auftragnehmer den Auftrag des Auftraggebers annimmt.

2.2 Auftraggeber sind an noch nicht durch den Auftragnehmer angenommene Aufträge 14 Tage lang ab Einlangen des Auftrags beim Auftragnehmer gebunden, sofern am Auftrag nicht anders angeführt.

2.3 Aufträge im Fernabsatz gelten als eingelangt, wenn sie vom Auftragnehmer abgerufen werden können.

2.4 Der Auftrag gilt mit Übersendung einer schriftlichen oder elektronischen Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber als rechtsverbindlich angenommen (Vertragsabschluss). Übersendet der Auftragnehmer dem Auftraggeber keine Auftragsbestätigung, beginnt aber dennoch mit Kenntnis des Auftraggebers mit der Erbringung der beauftragten Leistung, so gilt der Auftrag des Auftraggebers ebenfalls als angenommen, sofern der Auftragnehmer dem Auftraggeber nicht anderweitiges mitteilt.

2.5 Falls der Auftragnehmer einen im Auftrag begehrten Liefer- oder Leistungstermin nicht einhalten kann, erklärt dies der Auftragnehmer spätestens im Rahmen der Auftragsbestätigung. In diesem Fall ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb von 14 Tagen ab Eingang dieser Verständigung durch schriftliche Erklärung (E-Mail reicht aus) vom Auftrag zurückzutreten. Andernfalls gilt der vom Auftragnehmer genannte abweichende Liefer- oder Leistungstermin als vereinbart.

2.6 Der Inhalt der vom Auftragnehmer übersandten Auftrags- und Empfangsbestätigungen ist vom Auftraggeber zu prüfen und verpflichtet diesen zur unverzüglichen schriftlichen Rüge von Abweichungen zu dem von ihm übermittelten Auftrag, widrigenfalls der Vertrag mit dem vom Auftragnehmer bestätigten Inhalt zustande kommt.

3.      Lieferung oder Leistung

3.1 Sofern nicht anders vereinbart, werden Studien und Untersuchungsergebnisse ausschließlich per E-Mail an eine vom Auftraggeber bekanntgegebene E-Mail-Adresse übermittelt oder über eine Online-Plattform bereitgestellt.

3.2 Wird eine physische Lieferung von Materialien vereinbart, erfolgt die Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers mittels gängiger Post- oder Kurierdienste. Teillieferungen sind möglich.

3.3 Mängel der bereitgestellten Materialien hat der Auftraggeber sofort nach Empfang der Materialien schriftlich, spätestens jedoch binnen sieben Tagen, zu rügen.

3.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei der Leistungserbringung geeignete Subauftragnehmer einzusetzen.

3.5 Sofern nicht anders vereinbart, werden alle Leistungen in deutscher Sprache erbracht.

4.      Termine und Fristen

4.1 Alle Angaben über Liefer- und Leistungstermine sind unverbindliche Schätzungen, sofern sie nicht ausdrücklich als „verbindlich“, „zugesagt“ oder „garantiert“ bezeichnet sind.

4.2 Ausdrücklich vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefer- oder Leistungsgegenstand versandt wurde oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist bzw. bei Bereitstellung über eine Online-Plattform die Abrufbereitschaft mitgeteilt wurde.

4.3 Ist die Lieferung durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers oder durch Höhere Gewalt vorübergehend nicht oder nur unter unzumutbaren Umständen möglich, so verlängern sich die vereinbarten Liefer- und Leistungsfristen automatisch um jenen Zeitraum, in dem die Lieferung bzw. Leistungserbringung aus diesen Gründen nicht oder nur erschwert möglich ist. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über eine derartige Verzögerung informieren.

4.4 Wird ein vereinbarter Liefer- oder Leistungstermin um mehr als 30 Tage überschritten, ohne dass eine Verlängerung der Liefer- oder Leistungsfrist eintritt bzw. vereinbart wird, ist der Auftraggeber berechtigt, unter Setzung einer weiteren, mindestens 90-tägigen Nachfrist mittels eingeschriebenen Briefes vom Vertrag zurückzutreten.

4.5 Der Auftragnehmer kann den Vertrag außerordentlich aufkündigen, wenn die Lieferung durch höhere Gewalt oder sonstige durch den Auftragnehmer unabwendbare Hindernisse unmöglich oder um mehr als 90 Tage verzögert wird.

5.      Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Für alle Lieferungen und Leistungen gilt das im Auftrag vereinbarte Entgelt.

5.2 Ist im Auftrag kein Entgelt vereinbart, gelten die am Tag der Vertragsannahme gültigen Stunden- bzw. Aufwandssätze des Auftragnehmers, die dieser dem Auftraggeber auf Anfrage jederzeit mitteilt.

5.3 Alle Preisangaben erfolgen – soweit nicht anders angegeben – in Euro und exkl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

5.4 Die Rechnungslegung erfolgt entweder parallel mit oder umgehend nach jeder Lieferung oder Leistungserbringung, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Beinhaltet die Lieferung oder Leistung mehrere Teillieferungen oder Teilprojekte, ist der Auftragnehmer nach jeder Teillieferung/jedem Teilprojekt zur Rechnungslegung über diese Teillieferung/dieses Teilprojekt berechtigt.

5.5 Bei vereinbarten wiederkehrenden Leistungen erfolgt die Rechnungslegung nach Wahl des Auftragnehmers monatlich oder quartalsweise im Voraus, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

5.6 Zahlungen sind nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug und spesenfrei fällig. Die Zahlung hat binnen 14 Tagen auf das auf der Rechnung angegebene Bankkonto des Auftragnehmers zu erfolgen.

5.7 Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind Verzugszinsen in Höhe 13 % p.a. zur Zahlung fällig. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

5.8 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung oder nicht vollständigen Leistungen, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen, oder sonstigen Bemängelungen zurückzuhalten.

5.9 Bei dem Auftragnehmer einlangende Zahlungen tilgen zuerst Zinseszinsen, die Zinsen und Nebenspesen, die vorprozessualen Kosten, wie Kosten eines beigezogenen Anwaltes und Inkassobüros, dann das aushaftende Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld.

5.10 Die Aufrechnung mit vom Auftragnehmer bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Auftraggebers ist nicht zulässig.

6.      Mahn- und Inkassospesen

6.1 Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer sämtliche von ihm aufgewendeten vorprozessualen Kosten, wie etwa Anwaltshonorare und Kosten von Inkassobüros, zu refundieren.

6.2 Sofern der Auftragnehmer das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Auftraggeber, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von 40 Euro zuzüglich zu den sonst anfallenden Zinsen und Kosten zu bezahlen. Darüber hinaus ist vom Auftraggeber jeder weitere Schaden unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.

7.      Gewährleistung, Garantie

7.1 Alle Leistungen und Produkte werden nach sorgfältiger Recherche und nach höchsten fachlichen Standards erstellt. Der Auftragnehmer schuldet nur die fachgemäße und sorgfältige Ermittlung und Zusammenstellung der Materialien. Insoweit der Auftragnehmer hierfür auftragsgemäß auf Inhalte Dritter zurückgreift, leistet der Auftragnehmer keine Gewähr für diese Inhalte, deren Richtigkeit oder deren Vollständigkeit, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird.

7.2 Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten Inhalt, kein bestimmtes Ergebnis sowie keine bestimmte Verwendbarkeit oder Aussagekraft der Materialien, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird.

7.3 Offenkundige Mängel sind unverzüglich nach Empfang jeder Lieferung oder Leistung, spätestens aber innerhalb von zehn Tagen, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Die Rüge ist ausreichend zu begründen und mit Beweismaterial zu belegen.

7.4 Gewährleistungsansprüche müssen binnen sechs Monaten nach Übergabe oder Bereitstellung der Lieferung oder Leistung geltend gemacht werden. Zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, widrigenfalls der Auftragnehmer von der Gewährleistungspflicht befreit ist. Mehrere Nachbesserungsversuche oder Neulieferungen sind zulässig.

7.5 Der Auftragnehmer gewährt nur dann eine Garantie, wenn eine solche Garantie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich zugesichert wird.

8.      Haftung

8.1 Die Haftung des Auftragnehmers für unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, erwartete, aber nicht eingetretene Ersparnisse, Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber, mittelbare Schäden und Folgeschäden, Schäden aus Produktionsausfall, Zinsverluste sowie für Schäden an aufgezeichneten Daten sowie für den Aufwand für die Wiederbeschaffung der Daten sowie für jegliche Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden, ist ausgeschlossen.

8.2 Vom vorgenannten Haftungsausschluss unberührt bleiben Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers herbeigeführt wurden, sowie Personenschäden. Im Falle grober Fahrlässigkeit ist ein allfälliger Schadenersatz betragsmäßig mit dem Kaufpreis der jeweiligen Lieferung/Leistung beschränkt (bei wiederkehrenden Leistungen gilt das in den vorangegangenen 12 Monaten durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer bezahlte Entgelt als betragsmäßige Beschränkung).

9.      Urheberrechte

9.1 Alle Leistungen des Auftragnehmers sind urheberrechtlich geschützt. Vorbehaltlich anderer vom Auftragnehmer vorgenommener Urheberbezeichnung stehen alle Rechte an den Materialien der MAKAM Research GmbH zu.

9.2 Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber eine nicht-exklusive Werknutzungsbewilligung zur Verwendung der Materialien für interne Zwecke des Auftraggebers. Darüber hinaus werden Verwertungs- und Leistungsschutzrechte hinsichtlich dieser Leistungen und Lieferungen ausschließlich in jenem Umfang übertragen, in dem eine ausdrückliche und detaillierte schriftliche Rechtseinräumung erfolgt.

9.3 Die Weitergabe, Vervielfältigung oder Veröffentlichung (auch auszugsweise und ungeachtet des verwendeten Mediums) der Werke des Auftragnehmers ist untersagt, soweit hierfür nicht eine ausdrückliche schriftliche Ermächtigung erteilt wurde.

9.4 Der Auftraggeber erhält nicht das Recht, die Materialien zu bearbeiten, zu kürzen oder Ergänzungen oder Änderungen vorzunehmen, sofern dieses nicht ausdrücklich eingeräumt wurde.

9.5 In allen Fällen bleibt der Auftragnehmer grundsätzlich unbeschränkt zur eigenen Nutzung, Weitergabe und Verwertung der bereitgestellten Materialien berechtigt, sofern nicht anders vereinbart.

9.6 Sämtliche Verwertungs- und Leistungsschutzrechte sowie sonstige Immaterialgüterrechte an Konzepten und Entwürfen des Auftragnehmers verbleiben, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, beim Auftragnehmer.

9.7 Jegliche Einräumung von Befugnissen oder Rechten an den Auftraggeber gilt erst mit vollständiger Bezahlung des vertraglichen Entgelts durch den Auftraggeber als bewirkt.

9.8 Jegliche Einräumung von Befugnissen oder Rechten gilt als Einräumung einer Werknutzungsbewilligung, nicht aber als Einräumung oder Übertragung eines Werknutzungsrechtes, sofern nicht anders vereinbart.

9.9 Vom Auftragnehmer angebrachte Urheberbezeichnungen dürfen ohne Zustimmung des Auftragnehmers nicht entfernt werden und sind bei vom Auftragnehmer gestatteter Vervielfältigung mit zu vervielfältigen.

9.10 Im Übrigen sind sämtliche unter diesen Vertragsbedingungen bereitgestellte Materialien und sonstige Werke sowie Kopien davon mit dem Urheberrechtshinweis „© MAKAM Research GmbH.“ zu versehen.

10.  Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

10.1 Insoweit für die Erbringung der Leistungen des Auftragnehmers die Mitwirkung des Auftraggebers oder die Bereitstellung von Informationen oder Materialien durch den Auftraggeber erforderlich ist, verpflichtet sich der Auftraggeber diese Mitwirkung bzw. Informationen oder Materialien umgehend bereitzustellen.

10.2 Insoweit der Auftragnehmer die Leistungen wegen verzögerter Mitwirkung bzw. Bereitstellung von Informationen oder Materialien des Auftraggebers nicht, nur unter erschwerten Umständen oder verspätet erbringen kann, so verlängern sich vereinbarte Lieferungs- und Leistungstermine automatisch um einen angemessenen Zeitraum, der zumindest der Zeit der verzögerten Mitwirkung oder Bereitstellung entspricht.

10.3 Etwaige Mehrkosten, die dem Auftragnehmer durch eine verzögerte Mitwirkung bzw. Bereitstellung von Informationen oder Materialien durch den Auftraggeber entstehen, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer zusätzlich zum vereinbarten Entgelt zu ersetzen.

10.4 Hat der Auftragnehmer Informationen oder Materialien laut ausdrücklichem Auftrag des Auftraggebers von einem Dritten zu beschaffen, so werden Verzögerungen oder Verweigerungen von diesem Dritten in der Mitwirkung bzw. Bereitstellung von Informationen oder Materialien Verzögerungen und Verweigerungen des Auftraggebers gleichgehalten.

11.  Laufzeit und Kündigung

11.1 Ist zwischen den Parteien ein Zielschuldverhältnis (bspw. die Lieferung einer Studie) oder eine zeitlich befristete Zusammenarbeit vereinbart, so ist eine ordentliche Kündigung des Vertrages nicht möglich, sofern die Parteien nicht anderes vereinbaren.

11.2 Wurde zwischen den Parteien ein Dauerschuldverhältnis auf unbestimmte Zeit geschlossen, so kann dieses Dauerschuldverhältnis von jeder Partei unter Einhaltung einer zumindest dreimonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Jahresende gekündigt werden (jedoch nicht früher als 12 Monate nach Vertragsbeginn), sofern im Vertrag nicht anderes vereinbart wird.

11.3 Das Recht der Parteien auf außerordentliche Kündigung bleibt unberührt. Insbesondere ist der Auftragnehmer zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Auftraggeber wesentliche Mitwirkungspflichten trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht erfüllt.

12.  Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand

12.1 Erfüllungsort für Lieferung oder Leistung und Zahlung ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

12.2 Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme seiner Verweisungsbestimmungen und des UN-Kaufrechtes.

12.3 Für eventuelle Streitigkeiten gilt die Zuständigkeit des für Wien, Innere Stadt sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart.

13.  Schlussbestimmungen

13.1 Der Auftraggeber hat aus Anlass der Auftragserteilung seine Anschrift und E-Mail-Adresse dem Auftragnehmer bekannt zu geben. Unterlässt er in der Folge die rechtzeitige Mitteilung von Adress- oder Adressdatenänderungen, so gelten alle an die ursprünglich angegebene Anschrift gerichteten Mitteilungen mit dem Einlangen dort als zugegangen.

13.2 Der Auftragnehmer kann diese AGB jederzeit durch schriftliche (E-Mail reicht aus) Mitteilung an den Auftraggeber ändern. Die dem Auftraggeber so mitgeteilten geänderten AGB werden Vertragsbestandteil, sofern der Auftraggeber dieser Änderung nicht binnen 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung schriftlich (E-Mail reicht aus) widerspricht.

13.3 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

13.4 Vertragssprache ist Deutsch.

13.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenzkunden zu nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht bei Auftragserteilung ausdrücklich widerspricht.

13.6 Änderungen von Verträgen, die auf Basis dieser AGB abgeschlossen werden, bedürfen der Schriftform, wobei E-Mail hierzu ausreicht. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.